Heilpädagogische Tagesgruppe in Bremen-Obervieland
Wichernstift Jugendhilfe gGmbH
Tagesgruppe Bremen-Obervieland
Robert-Koch-Str. 12
28277 Bremen
Tel. 0421-6437860
Wichernstift Jugendhilfe: Angebote und Service
Heilpädagogische Tagesgruppe als außerschulisches Angebot:
8 Plätze in der Gruppe für Kinder und Jugendliche zwischen 8 - 15 Jahre Aufnahmealter.
Allgemeine Grundaussagen:
Die Tagesgruppe ist eine Form der Hilfeleistung zur Erziehung nach § 32 KJHG und Eingliederungshilfe gemäß § 35 a KJHG. Kinder und Jugendliche werden durch soziales Lernen in einer Gruppe, gezielte schulische Begleitung und gestaltete Elternarbeit von sozialpädagogischen Fachkräften in ihrer Entwicklung gefördert. Die Tagesgruppe ist eine auf die Familie bezogene Hilfe, die am Einzelfall orientiert und individuell ausgerichtet ist. Sie hat ihren Standort zwischen ambulanten/beratenden Hilfen und der stationären Unterbringung.
Ziel ist es, die grundsätzlich tragfähigen Beziehungen eines Familiensystems aufrechtzuerhalten und auszubauen und gleichzeitig dem Kind/Jugendlichen in einem anderen Kontext die Möglichkeit zu geben, verfestigte und entwicklungshemmende Verhaltensweisen abzulegen und neue Verhaltensmuster aufzubauen. Die Entwicklungsbedingungen des Problems im näheren (Familie) oder weiteren Umfeld des Kindes werden diagnostiziert und bearbeitet. Kinder und Jugendliche werden als Teil des gesamten Familiensystems gesehen, d.h. die Familie mit ihrem Kind und weiteren am Erziehungsprozess beteiligten Personen werden in die Beratung, Betreuung und Behandlung mit einbezogen.
Das Wichernstift verfügt über langjährige Praxiserfahrungen in der Tagesgruppenarbeit, an verschiedene Standorten und Gemeinwesen, mit sehr differenzierten Arbeitsansätzen, die sich an den spezifischen Anforderungen der kooperierenden Jugendämter ausrichtet. Unser Leistungsbereich Tagesgruppen ist ein Verbund von fünf dezentralen Gruppen mit sechs bis neun Plätzen. Unsere Tagesgruppen befinden sich aktuell in der Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg und dem Landkreis Diepholz.
Die Tagesgruppe in Bremen(Obervieland/Kattenturm) wird vernetzt mit dem jeweils kooperierenden Sozialzentrum der Stadtgemeinde Bremen und den weiteren relevanten Diensten, Einrichtungen, Trägern und Personen des Gemeinwesens durchgeführt. Tagesgruppenarbeit sehen wir als Teil unseres ganzheitlichen integrierten Hilfeansatzes.
Leitbild unserer systemisch lösungsorientierter Arbeit (allgemein):
- Familie zuerst ... lebensweltorientierte Hilfen zur Erziehung
- Der wesentliche Entwicklungs- und Lebensort für alle Kinder ist die Familie. Lebens- oder Systemkrisen sind Bestandteil jeder Entwicklung von Kindern. Von daher sind Familien ganz besonderen Belastungsfaktoren ausgesetzt. Häufig brauchen sie professionelle Unterstützung, um Krisen einzelner Familienmitglieder oder des Systems zu mildern oder ganz abzubauen. Die Schwierigkeiten in der Familie können verschiedenster Art sein, zum Beispiel:
- Stief-Familiensysteme (Patchwork)
- Adoptions- und Pflegefamiliensysteme
- unzureichende Wahrnehmung der Elternrolle
- Scheidungs- und Paarproblematiken
- alleinerziehende Väter und Mütter
- neue Entwicklungen und Phasen, die Verschiebungen in Familien bewirken können
- Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags
- Krisen- und Konfliktsituationen
- aggressives Verhalten der Eltern oder der Kinder
- Vernachlässigung, Delinquenz
- Schulproblematiken
- Verhaltensauffälligkeiten und anderes
Ganzheitliche, integrierte Hilfeangebote
In einem integrierten System aus verschiedenen Arbeitsansätzen bieten wir Hilfen für Familien. Die Schwerpunkte der Arbeit sind bewusst unterschiedlich gewählt, damit die jeweiligen individuellen Problemlagen ihre entsprechende Bearbeitung erfahren.
Alle Hilfeformen sind ressourcen- und lösungsorientiert gestaltet und aktivieren die Selbsthilfekräfte der Klientinnen und ihrer jeweiligen Familien. Dem entsprechend sind alle eingesetzte Mitarbeitenden geschult mit den Kindern, Jugendlichen und Familien zielorientiert zu arbeiten und regelmäßig wiederkehrend Aufträge, in Bezug auf das eigene Handeln, zu klären. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass konsequent die konkreten Anliegen der Klientinnen bearbeitet werden.
Unsere Mitarbeitenden handeln nach folgenden Grundsätzen:
- Menschen haben ein Recht auf eigene Kultur- und Lebensformen
- die Sicherheit und die Entwicklung des Kindes ist im Vordergrund
- Respekt vor den Normen und Werten der Familie
- Eltern und Kinder werden als Partner gesehen, sie sind am besten über ihre Möglichkeiten und Wünsche informiert
- die Fragen der Familienmitglieder sind bedeutsam
- Ressourcen und Stärken der Familienmitglieder und des Familiensystems stehen im Vordergrund
- Schwierigkeiten werden aus der Perspektive der Überwindbarkeit unter Berücksichtigung der Sicherheit und Entwicklung der Kinder betrachtet
- das Jugendamt hat einen legitimen Informationsbedarf; die Familie muss diesen Informationsbedarf genau kennen
Ausgehend von dem vorliegenden Hilfeplan und dem internen Aufnahmeverfahren wird ein Erziehungsplan erstellt, der die Ziele und Methoden beschreibt und regelmäßig fortgeschrieben wird. Einzelfallbezogene Vorgehensweisen und Gruppenpädagogik werden aufeinander abgestimmt, damit eine angemessene Balance zwischen Angeboten, therapeutischen Maßnahmen sowie Spontaneität und Eigengestaltung gefunden werden kann.
- Vermeidung außerfamiliärer Unterbringung
- Aufbau und Sicherung des familiären Bezugssystems
- Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie durch Stärkung des Selbsthilfepotenzials des Kindes / Jugendlichen und seiner Familie
- Verbesserung der psychosozialen Kompetenz des Kindes / Jugendlichen
- Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen des Kindes / Jugendlichen,
- Unterstützung bei der schulischen Entwicklung des Kindes / Jugendlichen,
- Förderung der Reintegration des Kindes / Jugendlichen in die Familie.
In die Tagesgruppe aufgenommen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche, deren Erziehung in der Familie nicht mehr bewältigt werden kann und eine ambulante Hilfe allein keine Hilfe ermöglicht. Die Familien müssen über genügend Ressourcen verfügen, dass es möglich erscheint, im Rahmen der Zusammenarbeit eine Veränderung des Familiensystems zu erreichen.
Durch die intensive pädagogische Betreuung des Kindes soll das Spannungsfeld in der Familie entlastet und die Stabilität der Familie (wieder)hergestellt werden.
Bei der Herkunftsfamilie muss eine grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorhanden sein. Die Betreuung in der Tagesgruppe ist nicht angezeigt, wenn innerfamiliäre Beziehungen so belastet sind, dass die über Tag geleistete Arbeit am Abend und am Wochenende aufgehoben wird.
Kinder / Jugendliche, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt haben und
- die in Familie, Schule und sozialem Umfeld nicht ausreichend integriert sind,
- die in der Schule und ihrem sonstigen sozialem Umfeld durch unangemessenes Verhalten auffallen,
- die wegen ihrer Beziehungs- und Verhaltensmuster einer professionellen Betreuung bedürfen,
- die einen strukturierten Tagesverlauf benötigen.
Inhalte der Leistung
Minderjährige, die heilpädagogische Unterstützung benötigen aufgrund
- von Entwicklungsrückständen
- von Teilleistungsschwächen (z.B. Wahrnehmung, Konzentration)
- von Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung oder weil die Bezugspersonen massive Erziehungskonflikte haben.
- Kinder/Jugendliche, deren Eltern/Sorgeberechtigten zur Zusammenarbeit mit der Tagesgruppe bereit sind
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmen und das Aufnahmeverfahren wird zentral durch unsere pädagogische Leitung durchgeführt:
Frau Mehwald-Hoffmann: Tel.-Nr.: 04221-852303.
Eingebunden in das Aufnahmeverfahren werden von Seiten unserer Einrichtung die Mitarbeitenden der Tagesgruppe, der Psychologische Beratungsdienst und gegebenenfalls weitere Fachkräfte. Bei fernmündlichen bzw. schriftlichen Aufnahmeanfragen erfolgt von Seiten der Einrichtung eine Einschätzung dahingehend, ob die Tagesgruppe für den/die jeweilige angefragte Betreute/n geeignet erscheint.
Wir treffen unsere Entscheidungen über eine mögliche Aufnahme auf der Grundlage des konkreten Arbeitsauftrages durch das fallführende Jugendamt
- der bereits vorliegenden Erkenntnisse des bisherigen Entwicklungsverlaufes
- der Möglichkeit zur Anknüpfung an bisherige Leistungen vorheriger Helfersysteme
- der persönlichen Entscheidung des aufzunehmenden jungen Menschen
- der Entscheidung der Personensorgeberechtigten des aufzunehmenden jungen Menschen
- der Ressourcen und Lösungsansätze des Helfersystems in der vorgesehenen Tagesgruppe
- der aktuellen gruppendynamischen und gruppenspezifischen Gegebenheiten in der vorgesehenen Tagesgruppe
- Für die Aufnahme und im Verlauf der Maßnahme gelten die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gemäß § 27 i. V. m. §§ 32 (Tagesgruppe) und 35 a KJHG.
Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Einrichtung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet und koordiniert wird. Hierunter fällt auch die Qualitätssicherung.