Recyclingstation Obervieland


Recyclinghof in Bremen-Habenhausen, Bremen Obervieland

Die Bremer Stadtreinigung  Recyclingstation Bremen-Obervieland  Fritz-Thiele-Str. 20  28279 Bremen  Bremen Obervieland

Recyclingstation Bremen-Obervieland

Die Bremer Stadtreinigung

Fritz-Thiele-Str. 20

28279 Bremen

 

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr

Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr


Angelieferter Müll ist selbständig auf die entsprechenden aufgestellten Müllcontainer zu entsorgen. Recyclinghof Obervieland in Bremen-Habenhausen (Foto: 05-2020, Jens Schmidt)
Angelieferter Müll ist selbständig auf die entsprechenden aufgestellten Müllcontainer zu entsorgen. Recyclinghof Obervieland in Bremen-Habenhausen (Foto: 05-2020, Jens Schmidt)
Auf dem Recyclinghof Obervieland in Bremen-Habenhausen können und Glas und Alttextilien entsorgt werden (Foto: 05-2020, Jens Schmidt)
Auf dem Recyclinghof Obervieland in Bremen-Habenhausen können und Glas und Alttextilien entsorgt werden (Foto: 05-2020, Jens Schmidt)


Recyclingstation Obervieland in Bremen-Habenhausen (Foto: 05-2020, Jens Schmidt)
Recyclingstation Obervieland in Bremen-Habenhausen (Foto: 05-2020, Jens Schmidt)
Entsorgungscontainer auf dem Recyclinghof Obervieland in Bremen-Habenhausen, hier unter anderem für Gartenabfälle (Foto: 08-2018, Jens Schmidt)
Entsorgungscontainer auf dem Recyclinghof Obervieland in Bremen-Habenhausen, hier unter anderem für Gartenabfälle (Foto: 08-2018, Jens Schmidt)


Recyclinghof in Bremen-Habenhausen: Leistungen und Service

Die Recyclingstation Obervieland in Bremen-Habenhausen ist ein hoch frequentierter Containerplatz, an dem (teilweise gegen Zusatzgebühr) verschiedene Müllarten entsorgt werden können. Insbesondere Restabfälle, die über die schwarze Mülltonne zu entsorgen wären (zum Beispiel Hausmüll, Tapetenreste nach einer Renovierung, etc.) sind je nach Umfang kostenpflichtig. Andere Müllarten (z. B. Grünabfälle in limitierten Mengen) sind über die Hausmüllentsorgung mitfinanziert.  Die Recyclingstation bietet auch verschiedene Dünger zum Verkauf an.

 

Aus den Benutzungsbedingungen:

1. Auf den Recycling-Stationen werden Abfall-, Wert- und Schadstoffe angenommen, die in privaten Haushaltungen in der Stadtgemeinde Bremen angefallen sind. Die Anlieferung von Verkaufsverpackungen aus anderen Herkunftsbereichen ist gemäß den Kriterien der Systembetreiber nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung zugelassen. Die Anlieferung von Elektro- und Elektronik-Kleingeräten aus anderen Herkunftsbereichen ist gemäß den Bedingungen des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen zugelassen.

 

2. Zugelassene Abfälle und Wertstoffe

Auf allen Recycling-Stationen werden folgende Abfälle und Wertstoffe angenommen:

  • Gartenabfälle (Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt) in einer Menge von maximal 1 m³
  • Papier und Pappe
  • Glas
  • Verkaufsverpackungen (Gelbe Säcke)
  • Metalle
  • Textilien und Schuhe
  • Kleine Elektrogeräte
  • Batterien / Akkus
  • CDs, DVDs
  • Druckerpatronen / Tonerkartuschen
  • Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren
  • Restmüll im Bremer Müllsack
  • Bioabfälle

Baumstämme und -stubben werden nur auf der Recycling-Station „plus“ Blockland angenommen. Gartenabfälle über 1m³ sind gebührenpflichtig und können nur bei der Recycling-Station „plus“ Blockland entsorgt werden. Schadstoffhaltige Abfälle werden zusätzlich auf den Recycling-Stationen „plus“ Blockland und Hulsberg angenommen, oder zu bestimmten Zeiten an anderen Recycling-Stationen. Termine sind im Internet und in der Broschüre „Fast alles über Müll“ publiziert.

 

Gasflaschen und Gaskartuschen mit einem Füllgewicht größer 1 kg können nur bei den ständigen Schadstoffannahmestellen auf den Recycling-Stationen „plus“ Blockland und Hulsberg abgegeben werden.

 

Nachtspeicheröfen werden nur auf der Recycling-Station „plus“ Blockland angenommen.

 

Bauabfälle bis zu 1 m³ werden gegen Gebühr zusätzlich auf den Recycling-Stationen Blockland, Blumenthal, Burglesum, Hohentor, Hulsberg, Kirchhuchting, Oberneuland und Obervieland angenommen. Bauabfälle aus Asbest und künstlichen Mineralfasern werden nur auf der Recycling-Station „plus“ Blockland angenommen. Sperrmüll und große Elektrogeräte werden auf den Recycling-Stationen „plus“ Blumenthal, Hohentor und Hulsberg (bis 2 m³) sowie Blockland (auch in größeren Mengen) angenommen.

 

3. Beschaffenheit der Abfälle

Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen. Leichtverpackungen müssen in Gelben Säcken angeliefert werden. Die Gelben Säcke dürfen ausschließlich mit den für dieses Sammelsystem zugelassenen Leichtverpackungen befüllt sein.

 

4. Öffnungszeiten

Die Recycling-Stationen sind werktags geöffnet:

Montag – Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr, Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr. Längere Öffnungszeiten einzelner Recycling-Stationen sind möglich.

 

5. Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen

Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Mg zulässig. Abweichende Regelungen sind nach Absprache möglich. Die Abfälle und Wertstoffe sind vom Anlieferer in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. Schadstoffe sind beim Betriebspersonal der Recycling-Station abzugeben. Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen. Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe in den Container geladen werden können. Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge, oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen. Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen. Die Feststellung der angelieferten Menge Abfälle obliegt einzig dem Betriebspersonal der Recycling-Station. Das Abladen einer Abfallteilmenge mit dem Ziel der Aufteilung der zu entsorgenden Gesamtabfallmenge in mehrere Teilanlieferungen von bis zu 1 m³ ist unzulässig. Transportverpackungen und -behältnisse sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen.

 

6. Auskunftspflicht

Der Abfallanlieferer ist verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihm angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Auf Verlangen ist vom Anlieferer unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und unter Vorlage seiner Personalpapiere eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird. Das Betriebspersonal der Recycling-Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren. Das Betriebspersonal hat das Recht, Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.

 

7. Verhalten auf der Recycling-Station

Die Anlieferer und ihre Begleitpersonen haben den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Sonderfahrzeugen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Rettungswagen ist unter allen Umständen die Durchfahrt zu gewähren. Auf dem Gelände der Recycling-Station gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt Schritttempo. Fahrzeuge zur Containerbewirtschaftung haben grundsätzlich Vorrang. Im Falle der Anlieferung mittels eines Kraftfahrzeuges ist beim Entladen der Motor abzustellen. Die Verkehrs- und sonstigen Hinweisschilder sowie Verbotstafeln sind zu beachten. Das Betreten von Gebäuden, Anlagen und nichtöffentlichen Bereichen ist Unbefugten nicht gestattet. Rauchen und offenes Feuer sind strikt verboten.

Anlieferern und anderen betriebsfremden Personen ist die Mitnahme und das Durchsuchen von bereits abgeladenen Abfall-, Wert-, und Schadstoffen aus den Sammelbehältern/-Containern untersagt.

 

8. Unfallschutz an den Entladestellen

Der Aufenthalt von Personen hinter Entsorgungsfahrzeugen, ihren Aufbauten und von ihnen aufgenommenen bzw. aufzunehmenden Behältern ist untersagt. Das Abkuppeln von Fahrzeuganhängern ist ohne Absprache mit dem Betriebspersonal untersagt.

 

9. Eigentumsübergang

Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter oder Container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum der Stadtgemeinde Bremen über. Vom Eigentumsübergang ausgeschlossen sind alle von der Annahme ausgeschlossenen Stoffe. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind. 

 

10. Haftung

Die Benutzung der Recycling-Stationen geschieht auf eigene Gefahr. Der Betreiber der Recycling-Station übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen die bei Aufenthalt auf der Recycling-Station entstehen, sofern hier nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Betriebspersonals vorgelegen hat. Der Betreiber der Recycling-Station ist nicht verpflichtet, im Abfall nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Für Schäden, die durch die Anlieferung nicht zu gelassener Abfälle oder Stoffe entstehen, haften neben dem Abfallerzeuger der Abfallbesitzer, Abfallanlieferer und dessen Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

 

11. Verstöße gegen die Benutzungsbedingungen

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzungsbedingungen, kann das Betriebspersonal ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot für die Recycling-Station aussprechen.

 

12. Inkrafttreten

Diese Benutzungsbedingungen treten am 01.07.2018 in Kraft. Die Benutzungsbedingungen sind während der Öffnungszeiten einsehbar und werden auf Wunsch ausgehändigt.


Recyclinghof in Bremen-Habenhausen: Anfahrt und Lage

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