(25.10.2018) Goldbraune Blätter fallen von den Bäumen und auch in Bremen ist nun endlich der Herbst angekommen. Wind, Schauer und Sonnenschein wechseln sich ab, draußen ist es frisch geworden.
Die Herbstzeit ist auch die Zeit, in der jährlich etwa zwei Millionen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Sie senken damit die Kosten ihrer Autoversicherung. Pro Haushalt lassen sich so teilweise mehrere hundert Euro pro Jahr an Versicherungsbeitrag einsparen - bei gleichen, manchmal sogar besseren Leistungen.
Abhängig von Fahrzeugmodell, Wohnort, Umfang der Leistungen und von weiteren persönlichen Faktoren gibt es zwischen den Versicherern teils gravierende Unterschiede.
Wer bereits mit seinem Fahrzeug versichert ist, hat in der Regel einen festen Kündigungstermin. Verbraucherschützer empfehlen, dass sich die Versicherungskunden bei der Auswahl einer neuen Kfz-Versicherung nicht nur von einem günstigen Preis blenden lassen sollten. Gerade im Schadenfall ist beispielsweise eine gute Erreichbarkeit der betreuenden Agentur vor Ort und ein schneller Service wichtig.
Tipps für den Versichererwechsel
Kündigungsfrist bei Wechsel der Autoversicherung
Die meisten Autoversicherungen haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende, also zum 31.12. des laufenden Jahres. Für einen Kfz-Versicherungswechsel muss die Kündigung beim Vorversicherer daher spätenstens am 30. November vorliegen. In diesem Jahr fällt dieser Tag auf einen Freitag. Würde er dagegen auf einen Tag am Wochenende fallen (Samstag oder Sonntag), akzeptieren manche Gesellschaften aus Kulanz auch einen verspäteten Eingang am zum 1. oder 2. Dezember. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht und seine Kündigung rechtzeitig erklären. Wichtig ist übrigens nicht das Versanddatum der Kündigung, also zum Beispiel der Poststempel, sondern der Eingang beim Vorversicherer.
Nicht immer ist der Ablauf des Versicherungsjahres mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen. Hier orientiert sich die Kündigungsfrist für einen Kfz-Versicherungswechsel an dem Datum des Vertragsabschlusses.
In jedem Fall kann der alte Versicherer die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung erst dann akzeptieren, wenn Autofahrer eine Versicherungsbestätigung des neuen Anbieters eingereicht haben. Schließlich ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Folgeversicherung ist daher eine Kündigung ausgeschlossen. Wird das Auto stillgelegt oder verkauft, braucht der Autobesitzer keinen neuen Vertrag vorweisen. Dann ist auch eine Kündigung unabhängig von den sonstigen Fristen möglich.
Kfz-Versicherungswechsel über das Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Bedingungen ist der Kfz-Versicherungswechsel auch dann möglich, wenn die reguläre Kündigungsfrist verstrichen ist. Erhöht der Versicherer den Beitrag zur Kfz-Versicherung, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsnehmer können zudem nach einem versicherten Schaden am Fahrzeug außerordentlich kündigen - egal, ob dieser ohne Probleme reguliert wurde oder nicht. Die Frist für den Kfz-Versicherungswechsel beträgt ebenfalls einen Monat und beginnt mit Erhalt der Beitragserhöhung beziehungsweise dem Bescheid über die Regulierungsentscheidung des Versicherers.
Tipps für den Kfz-Versicherungswechsel
Autofahrer, die ihre Autoversicherung wechseln, sollten bei der Suche nach einer neuen Versicherung nicht nur auf den Preis achten. Manche Tarife sind beispielsweise nur günstig, weil sie geringere Leistungen bieten. Deshalb ist es sinnvoll, Preis und Leistung genau gegenüberzustellen.
Steigende Versicherungsbeiträge aufgrund neuer Typklassen
Typklassen 2019: Auf den Punkt gebracht
Autofahrer in Deutschland sind dazu verpflichtet, für ihr Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt unter anderem von der Typklasse ab. Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Wurden wenig Schäden gemeldet und von der Versicherung entschädigt, wird das entsprechende Modell in eine niedrige Typklasse eingestuft - und umgekehrt.
Je niedriger die Typklasse des jeweiligen Fahrzeugtyps ist, umso günstiger wird der Versicherungsbeitrag für den Fahrzeughalter. Die Einstufung der Typklassen erfolgt jedes Jahr neu und wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt. Es ist ein wesentlicher Faktor zur Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags.
Typklassenverzeichnis: Die Grundlage aller Kfz-Versicherungspolicen
Jeweils zum 1. Oktober eines Jahres veröffentlicht der GDV eine Gesamtliste aller in Deutschland verfügbaren Fahrzeugtypen – inklusive deren Einstufung in die unterschiedlichen Typklassen. Die Datenbank umfasst rund 29.000 verschiedene Modelle mit entsprechenden Schadenbilanzen im Zeitraum 2015 bis 2017. Das sogenannte Typklassenverzeichnis dient den Autoversicherern als Grundlage zur Berechnung ihrer Policen. Auch interessierte Fahrzeughalter, die ihre Versicherungsprämie selbst berechnen wollen, können die Indexwerte online abrufen.
Diese Fahrzeugdaten werden erfasst
Im Typklassenverzeichnis sind die einzelnen Autohersteller und deren verfügbaren Fahrzeugmodelle anhand ihrer Motorleistung (kW/PS) in Tabellenform gelistet. Folgende Fahrzeugdaten finden Sie in der Übersicht:
- Name des Herstellers
- Name des Fahrzeugtyps (Golf, Corsa, etc.)
- Motorleistung (kW, PS, Hubraum, etc.)
- Antriebsart (Benzin, Diesel, Elektro, etc.)
- Typklassen je nach Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko)
- Schlüsselnummer bzw. Schlüsselzahlen: Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN)
Typklassen-Tabelle 2019: Marken und Modelle im Überblick
Die Liste des GDV zeigt Ihnen, in welcher Typklasse Ihr Auto eingestuft ist. In der aktuellen Fassung der Typklassenstatistik gehen vor allem Pkw der Oberklasse ins Geld. Range Rover 3.0 TD und BMW M5 zählen im Typklassen-Verzeichnis zu den Modellen mit hoher Einstufung.
Günstiger sind Kleinwagen zu versichern - entsprechend niedrig fallen Typklassen von Golf 7 und Typklassen von Audi A3 aus. Große Umstufungen waren in der aktuellen Typklassenstatistik die Ausnahme.
Typklassen-Einstufung: Diese Faktoren spielen eine Rolle
Für die Einstufung eines Kfz-Modells in eine Typklasse wertet der GDV jedes Jahr die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle in Deutschland aus. Das sind aktuell über 2,4 Millionen. Die Ergebnisse dieser Schaden- und Unfallbilanzen sind Basis für die Versicherungsgesellschaften, die jährliche Prämie zu berechnen. Aktuell sind rund 29.000 verschiedene Automodelle in Typklassen eingeordnet. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es die Typklassen 10 bis 25, in der Vollkaskoversicherung 10 bis 34 und in der Teilkasko 10 bis 33.
Eine starke Motorleistung kostet mehr
Neben der Unfallbilanz ist auch die Motorleistung ein zentraler Faktor fürs Ermitteln der Typklasse für Pkw. Das erwartete Unfallrisiko eines Sportwagens mit hoher Motorleistung ist beispielsweise höher als das eines Kleinwagens mit wenig PS. Daher wird der Kleinwagen in der Regel niedriger in den Typklassen gelistet als der Sportwagen, und die Versicherungsprämie fällt hier im Verhältnis niedriger aus. Auch die Karosserievariante des Fahrzeugs (Cabrio, Limousine, Coupé, SUV etc.) spielt bei der Einstufung eine Rolle.
Mehr Autos einer Marke - mehr Versicherungsbeitrag
Ebenso relevant für die Berechnung der Typklassen von Pkw ist die Zahl der in einem Zulassungsbezirk gemeldeten Fahrzeugmodelle. Je weniger Autos eines bestimmten Modells auf den Straßen unterwegs sind, desto niedriger fällt auch das Unfallrisiko und somit die Einstufung in die Typklassen aus. Umgekehrt verhält es sich genauso: Manche Kfz-Modelle sind gerade deshalb in einer höheren Typklasse eingeordnet, weil sie überdurchschnittlich häufig verkauft wurden.
Autounfälle treiben Typklassen-Einstufung in die Höhe
Es gibt Modelle, die gerade bei jungen Autofahrern besonders beliebt sind: der Opel Corsa zum Beispiel, der VW Polo oder vergleichbare Kleinwagen. Da das Unfallrisiko bei Fahranfängern aufgrund der fehlenden Fahrpraxis erfahrungsgemäß höher ist, tauchen solche Autotypen entsprechend häufiger in Unfallstatistiken und Schadensregulierung der Versicherer auf. Die Folge: eine höhere Einstufung in den Typklassen.
Welche Risiken in der Typklasse berücksichtigt werden
Die Einstufung eines Fahrzeugmodells in die jeweilige Typklasse hängt auch von der Art der Kfz-Versicherung ab. In die Berechnung der Haftpflichtversicherung fließen beispielsweise alle Kosten mit ein, die mit der Reparatur verbunden sind: häufige Schadensbilder, der Zeitaufwand durch die Werkstatt oder auch die Kosten der Ersatzteile. In der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände, Hagel- und Glasschäden berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag
War ein Automodell seltener in einen Autounfall verwickelt als im Jahr zuvor oder fielen die zu regulierenden Schäden deutlich geringer aus, wird es in eine niedrigere Typklassein der Versicherung eingestuft. Bei dieser sogenannten Umstufung reduziert sich grundsätzlich auch die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Prämie. Zum Datum des Vertragsablaufs wird eine Typklassenänderung im Versicherungsvertrag beitragswirksam umgesetzt. Von dieser Regelung profitierten 2018 beispielsweise Besitzer der Modelle Audi A4 Avant 2.0 TDI (siehe Foto) und Seat Leon ST 1.8 TSI, die sich in Haftpflicht- bzw. Vollkaskoklasse deutlich verbesserten. 2019 gehören VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion, Mercedes GLA 180 und Toyota Verso 1.6 zu den Profiteuren. In umgekehrter Richtung verhält es sich genauso. So wird ein Pkw-Modell in eine höhere Typklasse umgestuft, wenn Unfallrisiken oder die zu erwartenden Schadensfälle deutlich gestiegen sind. In diesem Fall wird auch der Kfz-Versicherungsbetrag nach oben korrigiert.
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